ATB Private Ausnahmetransportbegleitungen mit Polizeibewilligung Kanton Zürich und Anschlusskantone.

Ausnahmetransporte
Die Begleitung von Transporten ist ab bestimmten Ausmassen und Gewichten (Breite von 3.80m, Höhe von 4.80m oder Gesamtlänge von 35m) erforderlich und wird von den Strassenverkehrsämtern für den Transport von überdimensioniertem Transportgut wie Lokomotiven vorgeschrieben. Bisher bedurfte es hierfür der polizeilichen Begleitung.

Seit dem 1. April 2017 lagert die Kantonspolizei Zürich und weitere Kantone die vorgeschriebenen Polizeibegleitungen auf Private Begleiter aus. Für solche ATB Begleitungen werden speziell ausgerüstete Begleitfahrzeuge benötigt. Seit dem 1.Januar 2018 sind sie im Kanton Zürich vollständig ausgelagert.

Unser ATB Personal wurde dafür speziell geschult und geprüft.
Wir haben 2019 die Zusatzausbildung für die Ausnahme-Transportbegleitung sprich ATB absolviert. In diversen Kantonen können wir die AT Begleitung machen, was für Sie eine Kostenersparnis mit sich bringt. Mit der Auslagerung wird das System für Transporteure effizienter. Die Kantonspolizei Zürich erteilt die erforderlichen ATB-Bewilligungen, welche von den anderen Kantonen anerkannt werden.
ATB Begleiter mit Polizeibewilligung. Aktuell ist in folgenden Kantonen der Polizeibegleit ausgelagert.

18 Kantone anerkennen die Zürcher Ausbildung:
  1. Aargau
  2. Appenzell Innerrhoden
  3. Appenzell Ausserrhoden
  4. Bern
  5. Glarus
  6. Luzern
  7. Nidwalden
  8. Obwalden
  9. St. Gallen
  10. Solothurn
  11. Schwyz
  12. Thurgau
  13. Uri
  14. Zug
  15. Zürich